Immobilien Bobrink

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Auszug aus der geltenden Rechtsprechung:
Link/Strafbarkeit/Kenntnis der verwiesenen Homepage
1. Das bloße Weiterbestehen eines Links, der auf eine Homepage verweist, die nach der Installation desselben verändert wird und dann rechtswidrige Informationen beinhaltet, kann eine Strafbarkeit jedenfalls dann nicht begründen, wenn nicht positiv festgestellt werden kann, daß die Angeklagte den Link bewußt und gewollt in Kenntnis des Inhaltes der Homepage weiter aufrecht erhielt
2. Eine Strafbarkeit wegen Unterlassens ist nur mit der Feststellung einer Garantenstellung, möglicherweise aus Ingerenz, zu begründen; fraglich ist allerdings, in welchen Zeitabständen die Überprüfung des Links vorzunehmen wäre.
AG Tiergarten, Urteil vom 30.06.1997 - 260 DS 857/96 MMR 1998, S.49 Updated: 09/29/98
Links/Verantwortlichkeit/Anforderungen
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LG Lübeck, Urteil v. 24.11.1998 - 11 S 4/98, vgl. NJW-CoR 7/99 S. 429 Updated: 01/13/100
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